Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit

- Nach Artikel 26 Abs. 2 S.2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) –

 

Im Rahmen der gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben wir – die Unternehmensgruppe ALVARA, vereinbart, welche Gesellschaft der Unternehmensgruppe welche Pflichten gemäß DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO.

Diese Vereinbarung ist notwendig, da im Rahmen von Bewerbungsverfahren sowie bei der Gestaltung der Marketingmaßnahmen und Ausübung der Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden.

Die wesentlichen Informationen der getroffenen Vereinbarung stellen wir Ihnen hier dar.

 

Wer teilt sich die gemeinsame Verantwortlichkeit?

 

Die Muttergesellschaft

ALVARA Holding GmbH
Querstraße 18
04103 Leipzig
Deutschland
E-Mail: info@alvara.eu
und den Tochtergesellschaften

ALVARA Digital Solutions GmbH

Querstraße 18
04103 Leipzig
Deutschland

E-Mail: info@alvara.de

IT Kompetenz Gesellschaft für innovative Informationstechnologie mbH

Flachsland 10
22083 Hamburg
Deutschland

E-Mail: info@itkompetenz.com

Safelogy
42 Allées Turcat Mery
13008 Marseille
Frankreich

E-Mail: contact@safelogy.com

it relations GmbH

Querstraße 18
04103 Leipzig
Deutschland

E-Mail: info@itrelations.de

 

Was sind die Gründe für die gemeinsame Verarbeitung?

Gemeinsame Marketingstrategie

Um das Produktportfolio des Konzerns ganzheitlich zu bewerben und den Kunden Gesamtlösungen präsentieren zu können, arbeiten wir eng in der Gestaltung und Ausübung der Marketingmaßnahmen und Produktkonfiguration zusammen.

 

Zentrales Bewerbungsverfahren

Ausgenommen von der Safelogy SAS, nutzen die wir ein zentrales Bewerbungsverfahren. Auf diese Weise erzielen wir ein ganzheitliches und einheitliches Auftreten und erzielen zudem sowohl zentrale als auch standardisierte Prozesse.

 

In beiden der oben genannten Fälle betrifft dies auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wir haben gemeinsam die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt und sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).

 

  1. Stammdatenverwaltung
     

    ProzessschrittZuständigkeit
    Erfassung der Daten und Weiterleitung an die ALVARA HoldingDie mit dem Betroffenen im direkten Erstkontakt stehende Gesellschaft
    Aufnahme der Daten in zentrales StammdatensystemALVARA Holding GmbH
    Nutzung der DatenGesamte Unternehmensgruppe

     

  2.  Marketingmaßnahmen
     

    ProzessschrittZuständigkeit
    Erhalt der Interessensbekundung an den Marketingmaßnahmen & Übergabe an ALVARA HoldingDie mit dem Betroffenen im direkten Erstkontakt stehende Gesellschaft
    Erfassung und Verwaltung der Einwilligungen für MarketingmaßnahmenALVARA Holding GmbH
    Durchführung der MarketingmaßnahmenALVARA Holding GmbH

     

  3. Erfüllung der vertraglichen oder vorvertraglichen Geschäftsbeziehungen
    (Korrespondenz, Projektabwicklung etc.)
     

    ProzessschrittZuständigkeit
    Durchführung der vorvertraglichen GesprächeDie jeweils in den vorvertraglichen Gesprächen eingebundenen Gesellschaften
    Umsetzung der vertraglichen PflichtenDie jeweils vertraglich involvierten Gesellschaften

     

  4. Umsetzung der Webpräsenz (www.digital.alvara.eu)

     

    ProzessschrittZuständigkeit
    Umsetzung und Anpassung der WebpräsenzALVARA Holding GmbH
    Analyse der NutzungsstatistikenGesamte Unternehmensgruppe

     

  5. Zentrales Bewerbungsverfahren
     

    ProzessschrittZuständigkeit
    Annahme, Erfassung und Weiterleitung der Bewerbungen und Korrespondenz mit Betroffenen (Bewerber)ALVARA Holding GmbH
    Ablauf Weitergehende Schritte im Bewerbungsverfahren (Auswahl, Bewertung etc.)ALVARA Holding GmbH & die jeweils die Stellenausschreibung betroffene Gesellschaft

 

Wer informiert mich als betroffene Person?

Innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit erfüllt stets diejenige Gesellschaft der Unternehmensgruppe die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DGSVO, welche mit Ihnen im Erstkontakt steht.

 

Wer kommt meinen Betroffenenrechten nach?

Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung und der jeweiligen Zuständigkeiten informieren sich die Gesellschaften unverzüglich gegenseitig über die von Ihnen geltend gemachten Rechte. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.

Zur Geltendmachung Ihrer Datenschutzrechte steht Ihnen als direkter Ansprechpartner die ALVARA Holding GmbH als zentrale Verwaltungsstelle zur Verfügung. Es steht Ihnen jedoch frei, Ihre Rechte gegenüber jeder Gesellschaft der Unternehmensgruppe geltend zu machen.

Die Auskunft über Ihre geltend gemachten Datenschutzrechte erfolgt stets durch die ALVARA Holding GmbH.